1. Vertragsgegenstand1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma
1.2 Softwater Schweiz GmbH, Grindel 50, CH-6017 Ruswil (nachfolgend «Softwater» genannt) und dem Käufer von Waren und Dienstleistungen der Firma.
2. Anwendungsbereich und Geltung2.1 Die vorliegenden AGB regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Softwater zu ihren Kunden.
2.2 Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Softwater und den Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung. Ausgenommen sie wurden ausdrücklich und schriftlich durch Softwater akzeptiert und stehen nicht im Widerspruch zu den AGB der Firma.
2.4 Durch seine Bestellung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser AGB. Die aktuelle Version der AGB finden Sie unter
www.softwater-schweiz.ch.
3. Vertragsabschluss / Kommunikation3.1 In der Bestellung des Kunden liegt ein Angebot zum Vertragsabschluss, das von Softwater durch Bestätigung oder Versand der bestellten Ware angenommen wird.
3.2 Softwater behält sich das Recht vor, die Bestellung nicht anzunehmen.
3.3 Bei Vorliegen einer Auftragsbestätigung ist ausschliesslich diese für den Inhalt des Vertrags massgebend, falls der Kunden betreffenden Angaben nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht. In den übrigen Fällen bestimmt sich der Inhalt gemäss Rechnung, Lieferschein oder Versandbestätigung.
3.4 Die Firma informiert und kommuniziert nach Möglichkeit per E-Mail. Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist Sache des Kunden.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet uns die aktuelle Adresse, Mailadresse und Telefonnummer sowie allfällige Änderungen bekannt zu geben. Entsteht Mehraufwand durch ein Versäumnis der Bekanntgabe sind wir berechtigt, diesen zu verrechnen.
4. Preise4.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen verstehen sich rein Netto in Schweizer Franken ab Lager Ruswil.
4.2 Nebenkosten wie Zahlungsgebühren, MwSt. und Versandkosten werden in einer separaten Position in Rechnung gestellt.
4.3 Die Preise der Produkte werden zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch die Firma berechnet.
4.4 Temporäre Zuschläge der Lieferwerke werden offen weiterverrechnet.
4.5 Bei Auslieferung per LKW verrechnen wir einen Transportkostenanteil gemäss den am Tage der Lieferung gültigen Ansätzen gemäss Auftragsbestätigung. Bei Abholungen verrechnen wir einen Vorfrachtanteil gemäss Auftragsbestätigung.
4.6 Bei Bestellungen unter CHF 50.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 15.00 verrechnet.
5. Lieferbedingungen5.1 Sofern nichts anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die vom Käufer angegebene Liefer- oder Versandadresse.
5.2 Die Lieferzeit beträgt ca. 7 Werktage falls nichts anderes festgelegt.
5.3 Es können in keinem Fall Schadenersatzansprüche gegenüber Softwater geltend gemacht werden.
5.4 Ist der Kunde aus früheren Lieferungen in Zahlungsverzug, so behält sich Softwater das Recht vor, Lieferungen bis zur Begleichung aller Schulden zurückzubehalten.
5.5 Erstlieferungen an Wiederverkäufer können auf Vorkasse erfolgen. Gleiches gilt bei wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden.
5.6 Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
5.7 Die Lieferung bestellter Waren erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist diese zum Bestellzeitpunkt nicht lieferbar, erhält der Käufer eine Benachrichtigung über den voraussichtlichen Liefertermin und die Bestellung wird durch uns vorgemerkt. Sobald die Ware vorrätig ist, erfolgt der Versand an den Käufer, ohne dass eine weitere Benachrichtigung erfolgt, sofern die Bestellung nicht storniert wurde.
6. Retouren6.1 Erhaltene Bestellungen können innert 5 Tagen nach Erhalt an unsere Versandstelle:
Softwater Schweiz GmbH, Grindel 50, CH-6017 Ruswil zurückgeschickt werden.
6.2 Die Kosten/Porto der Retoure übernimmt der Kunde.
6.3 Damit die Retoure angenommen werden kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Ware muss inkl. Originalverpackung und Originallabels, ohne Gebrauchsspuren, unbeschädigt an die oben genannte Adresse gesandt werden.
6.4 Beschädigte Lieferungen werden erst nach Rücksendung der beschädigten Ware ersetzt.
7. Gefahrenübergang / Transport 7.1 Softwater liefert ausschliesslich an gültige Postadressen in der Schweiz.
7.2 Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von Softwater ab, gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
7.3 Versendet Softwater die Ware an den Kunden, gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Kunden auf den Kunden über.
7.4 Der Kunde hat die Möglichkeit die Ware durch ein Transportunternehmen seiner Wahl abholen und transportieren zu lassen.
7.5 Sollten die gelieferten Produkte offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, ist der Kunde verpflichtet, entsprechende Fehler unmittelbar nach Erhalt, spätestens nach 3 Tagen, gegenüber Softwater, schriftlich und mit Bildern, zu reklamieren. (Siehe Punkt 9)
7.6 Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, sämtliches Verpackungsmaterial aufzubewahren, bis der Fall geregelt wurde.
8. Eigentumsvorbehalt8.1 Sämtliche vom Kunden bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum von Softwater.
8.2 Softwater ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am jeweiligen Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen.
9. Zahlungsbedingungen9.1 Es gelten die in der Schweiz gültigen Zahlungsmöglichkeiten.
9.2 Grundsätzlich sind alle Forderungen ohne Abzug, inkl. MWST. fällig.
9.3 Werden dennoch Abzüge ohne Rücksprache mit uns gemacht, werden diese mit einer zusätzlichen Umtriebsentschädigung von CHF 20.- in Rechnung gestellt.
9.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Firma berechtigt, ab der ersten Mahnung/ Zahlungserinnerung eine Mahngebühr in Höhe von CHF 20.- sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben.