Softwater Schweiz GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma
1.2 Softwater Schweiz GmbH, Grindel 50, CH-6017 Ruswil (nachfolgend «Softwater» genannt) und dem Käufer von Waren und Dienstleistungen der Firma.

2. Anwendungsbereich und Geltung
2.1 Die vorliegenden AGB regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von Softwater zu ihren Kunden.
2.2 Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Softwater und den Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung. Ausgenommen sie wurden ausdrücklich und schriftlich durch Softwater akzeptiert und stehen nicht im Widerspruch zu den AGB der Firma.
2.4 Durch seine Bestellung anerkennt der Käufer sämtliche Punkte dieser AGB. Die aktuelle Version der AGB finden Sie unter www.softwater-schweiz.ch.

3. Vertragsabschluss / Kommunikation
3.1 In der Bestellung des Kunden liegt ein Angebot zum Vertragsabschluss, das von Softwater durch Bestätigung oder Versand der bestellten Ware angenommen wird.
3.2 Softwater behält sich das Recht vor, die Bestellung nicht anzunehmen.
3.3 Bei Vorliegen einer Auftragsbestätigung ist ausschliesslich diese für den Inhalt des Vertrags massgebend, falls der Kunden betreffenden Angaben nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht. In den übrigen Fällen bestimmt sich der Inhalt gemäss Rechnung, Lieferschein oder Versandbestätigung.
3.4 Die Firma informiert und kommuniziert nach Möglichkeit per E-Mail. Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist Sache des Kunden.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet uns die aktuelle Adresse, Mailadresse und Telefonnummer sowie allfällige Änderungen bekannt zu geben. Entsteht Mehraufwand durch ein Versäumnis der Bekanntgabe sind wir berechtigt, diesen zu verrechnen.

4. Preise
4.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen verstehen sich rein Netto in Schweizer Franken ab Lager Ruswil.
4.2 Nebenkosten wie Zahlungsgebühren, MwSt. und Versandkosten werden in einer separaten Position in Rechnung gestellt.
4.3 Die Preise der Produkte werden zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch die Firma berechnet.
4.4 Temporäre Zuschläge der Lieferwerke werden offen weiterverrechnet.
4.5 Bei Auslieferung per LKW verrechnen wir einen Transportkostenanteil gemäss den am Tage der Lieferung gültigen Ansätzen gemäss Auftragsbestätigung. Bei Abholungen verrechnen wir einen Vorfrachtanteil gemäss Auftragsbestätigung.
4.6 Bei Bestellungen unter CHF 50.00 wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 15.00 verrechnet.

5. Lieferbedingungen
5.1 Sofern nichts anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von unserem Lager an die vom Käufer angegebene Liefer- oder Versandadresse.
5.2 Die Lieferzeit beträgt ca. 7 Werktage falls nichts anderes festgelegt.
5.3 Es können in keinem Fall Schadenersatzansprüche gegenüber Softwater geltend gemacht werden.
5.4 Ist der Kunde aus früheren Lieferungen in Zahlungsverzug, so behält sich Softwater das Recht vor, Lieferungen bis zur Begleichung aller Schulden zurückzubehalten.
5.5 Erstlieferungen an Wiederverkäufer können auf Vorkasse erfolgen. Gleiches gilt bei wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden.
5.6 Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
5.7 Die Lieferung bestellter Waren erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist diese zum Bestellzeitpunkt nicht lieferbar, erhält der Käufer eine Benachrichtigung über den voraussichtlichen Liefertermin und die Bestellung wird durch uns vorgemerkt. Sobald die Ware vorrätig ist, erfolgt der Versand an den Käufer, ohne dass eine weitere Benachrichtigung erfolgt, sofern die Bestellung nicht storniert wurde.

6. Retouren
6.1 Erhaltene Bestellungen können innert 5 Tagen nach Erhalt an unsere Versandstelle:
Softwater Schweiz GmbH, Grindel 50, CH-6017 Ruswil zurückgeschickt werden.
6.2 Die Kosten/Porto der Retoure übernimmt der Kunde.
6.3 Damit die Retoure angenommen werden kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Ware muss inkl. Originalverpackung und Originallabels, ohne Gebrauchsspuren, unbeschädigt an die oben genannte Adresse gesandt werden.
6.4 Beschädigte Lieferungen werden erst nach Rücksendung der beschädigten Ware ersetzt.

7. Gefahrenübergang / Transport
7.1 Softwater liefert ausschliesslich an gültige Postadressen in der Schweiz.
7.2 Holt der Kunde die Ware in den Räumlichkeiten von Softwater ab, gehen Nutzen und Gefahr mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
7.3 Versendet Softwater die Ware an den Kunden, gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe der Ware durch den Transporteur an den Kunden auf den Kunden über.
7.4 Der Kunde hat die Möglichkeit die Ware durch ein Transportunternehmen seiner Wahl abholen und transportieren zu lassen.
7.5 Sollten die gelieferten Produkte offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, ist der Kunde verpflichtet, entsprechende Fehler unmittelbar nach Erhalt, spätestens nach 3 Tagen, gegenüber Softwater, schriftlich und mit Bildern, zu reklamieren. (Siehe Punkt 9)
7.6 Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, sämtliches Verpackungsmaterial aufzubewahren, bis der Fall geregelt wurde.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Sämtliche vom Kunden bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum von Softwater.
8.2 Softwater ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt am jeweiligen Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen.

9. Zahlungsbedingungen
9.1 Es gelten die in der Schweiz gültigen Zahlungsmöglichkeiten.
9.2 Grundsätzlich sind alle Forderungen ohne Abzug, inkl. MWST. fällig.
9.3 Werden dennoch Abzüge ohne Rücksprache mit uns gemacht, werden diese mit einer zusätzlichen Umtriebsentschädigung von CHF 20.- in Rechnung gestellt.
9.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Firma berechtigt, ab der ersten Mahnung/ Zahlungserinnerung eine Mahngebühr in Höhe von CHF 20.- sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben.
9.5 Des Weiteren behält sich Softwater vor, die Auslieferung von bereits bestätigten Bestellungen und die Annahme weiterer Bestellungen von der Zahlung fälliger Forderungen abhängig zu machen. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn nach Abgang der Lieferung ab Werk irgendwelche Verzögerungen eintreten. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, noch nicht erteilten Gutschriften oder vom Lieferanten nicht anerkannten Gegenforderungen zu kürzen oder zurückzubehalten. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber dadurch der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht wird oder wenn auch an der Lieferung Nacharbeiten notwendig sind.

10. Mängel
10.1 Der Kunde hat die Ware auf Vollständigkeit zu prüfen und offensichtliche Mängel (Siehe Punkt 6) unmittelbar nach Erhalt, spätestens nach 3 Tagen Softwater zu melden. Ansonsten gilt die Lieferung als durch den Kunden angenommen.
10.2 Sollten Mängel festgestellt werden, müssen diese fotografisch festgehalten werden. Ebenfalls ist die Paketnummer der betreffenden Lieferung zu fotografieren. Die Bilder müssen mit der Schadensmeldung an uns übermittelt werden.
10.3 Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, sämtliches Verpackungsmaterial aufzubewahren, bis der Fall geregelt wurde.
10.4 Versteckte Mängel hat der Kunde spätestens innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Feststellung, auf jeden Fall aber innerhalb der Gewährleistungsfrist (vgl. Ziff. 11.1) schriftlich zu rügen.

11. Gewährleistung
11.1 Dem Kunden stehen Gewährleistungsansprüche im Rahmen der Vereinbarung zu.
11.2 Die Lieferkosten an Softwater hat der Kunde zu tragen.
11.3 Die Behebung eines Defekts erfolgt nach Wahl von Softwater durch Austausch des Produktes, Reparatur des defekten Teils oder Gutschrift zum Zeitwert.
11.4 Stellt sich bei der Begutachtung des bemängelten Produktes heraus, dass der Mangel durch den Kunden selbst verursacht wurde, so kann Softwater eine Bearbeitungsgebühr verlangen und/oder der Kunde das Produkt kostenpflichtig reparieren lassen.
11.5 Bei funktionellen Schäden die, mithilfe der Betriebsanleitung oder durch telefonische Anleitung durch die Firma, vom Kunden hätten behoben werden können und die nicht behoben wurden, werden die Kosten verrechnet.
11.6 Für direkte oder indirekte Schäden, die allenfalls durch Mängel entstehen, übernimmt Softwater innerhalb der gesetzlichen Schranken keinerlei Haftung.

12. Service / Servicepflegeset / Garantieleistungen
12.1 Um den Kunden bei der Wartungspflicht des Wasserenthärters zu unterstützen, bietet Softwater einen Service oder das Servicepflegeset an.
12.2 Der Service erfolgt jährlich, jeweils im entsprechenden Quartal der Montage / Inbetriebnahme. Bei einem jährlichen Service hat der Kunde Anrecht auf folgende verlängerte Garantieleistungen:
Kleinanlagen: 10 Jahre Garantieverlängerung, bei jährlichem Service durch uns oder Verwendung unseres Servicepflegesets (siehe Punkt 12.3)
Grossanlagen: 5 Jahre Garantieverlängerung, bei jährlichem Service durch uns.
12.3 Das Servicepflegeset wird dem Kunden jährlich, ca. alle 12 Monate per Kurier zugestellt. Der Kunde ist für den Einsatz des Servicepflegesets gemäss Anleitung verantwortlich. Bei korrekter Anwendung hat der Kunde Anrecht auf verlängerte Garantieleistungen. (siehe Punkt 12.2 und 12.8)
12.4 Das nicht korrekte oder lückenhafte Anwenden des Servicepflegesets kann bei Defekt zur Kürzung oder Aussetzung der Garantieleistung führen.
12.5 Wird das Servicepflegeset nicht mehr gewünscht muss dieses, spätestens 9 Monate nach erhalt, schriftlich gekündigt werden.
12.6 Die in der Offerte angebotenen Service/ Folgekosten gelten für mindestens ein Jahr. Preiserhöhungen sind, wenn begründbar, in den gesetzlichen Rahmen zulässig.
12.7 Termine für vereinbarte Service sind verpflichtend. Terminabsagen oder Verschiebungen sind bis spätestens 24h vorher Softwater zu melden. Falls diese Frist missachtet wird, verrechnet Softwater dem Kunden eine Pauschale von CHF 150.00.
12.8 Bei lückenloser und korrekter Anwendung des Servicepflegesets, sind die Ersatzteile auch nach 10 Jahren und bis maximal 15 Jahren inklusive.

13. Haftung
13.1 Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für direkte Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach Massgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
13.2 Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmässig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
13.3 In jedem Fall ist die Haftung auf den Preis des Lieferumfangs beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

14. Datenschutzerklärung
14.1 Ihre Daten werden von uns im Einklang mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ausschliesslich zum Zwecke der Kontaktaufnahme, des Aufbaus und der Pflege der beiderseitigen Geschäftsbeziehung erhoben, verarbeitet und genutzt. Wir verkaufen keine persönlichen Daten und überlassen diese Daten nur Dritten, soweit es für die Leistungserbringung (inkl. Kreditauskunft, Vertragsabwicklung und Forderungseinzug) erforderlich ist, oder auf behördliche Weisung.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
15.1 Für alle Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und Softwater ist materielles Schweizer Recht anwendbar.
15.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft. Softwater behält sich jedoch vor, den Kunden an seinem Sitz bzw. Wohnsitz zu belangen. …Softwater ist berechtigt, auch jedes andere zuständige Gericht anzurufen.

16. Änderungen
16.1 Diese Geschäftsbedingungen ersetzen alle bisherigen Vereinbarungen. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die jeweils aktuellste (gültige) Version finden Sie unter www.softwater-schweiz.ch.

Stand 19. Januar 2023